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Pferdezuchtverband
Baden-Württemberg e. V.

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Fax +49 (0)73 85 - 9 69 02-20
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Sporthengsteprogramm

Bedingungen für die Fortschreibung der Eintragung ins Hengstbuch I von Hengsten in der Zucht des Württembergers

3-jährig: Hengst muss von der Kommission des PZV BW oder Süddeutsch gekört sein.

4-jährig: Hengst muss einen 30-Tage-Test mit der Mindestnote von 7,0 oder einer spring-
bzw. dressurbetonten Teilnote von 8,0 vorweisen oder die 70-Tage-Prüfung mit 100 Punkten,
oder mindestens 90 Punkten und einem Teilindex über 100 Punkten bestanden haben.

5-jährig: Hengst muss im Fall einer 30-Tage-Prüfung eine 7,5 oder besser in einer Dressur-, Spring-, oder Geländepferdeprüfung der Kl. A oder einer Eignungsprüfung als 4-Jähriger er-zielt haben oder zum Bundeschampionat genannt gewesen sein.

6-jährig: Hengst muss im Fall einer 30-Tage-Prüfung den Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des 5-jährigen Deutschen Spring-, Dressur- oder Geländepferdes führen.

7-jährig u.ä.: Hengst muss im Fall einer 30-Tage-Prüfung den Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des 6-jährigen Deutschen Spring-, Dressur- oder Geländepferdes führen.
Alle anderen Hengste müssen im Rahmen des Sporthengsteprogramms des PZV BW den Nachweis über 3 fehlerlose Parcours der Kl. M/B auf Turnieren mit Kat. A-Teil führen oder in Dressurpferde- bzw. Dressurprüfungen der Kl. L dreimal an erster bis fünfter Stelle mit einer Wertnote über 6,4 platziert gewesen sein.

Ohne 30-Tage-Test erfüllt ein Hengst die Hengstleistungsprüfung für 7-Jährige u. ä. durch
· die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Dressur oder Springen der Kl. S oder
· die 3malige Platzierung mindestens in Springen S** oder Dressur Inter II
· die 3malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in der Vielseitigkeit CCI*/CCI**
 (bzw. vergleichbare nationale  Prüfungen wie GVL/VM) oder
· die 3malige Platzierung mindestens in der Vielseitigkeit CCI**/CCI***
     (bzw. vergleichbare nationale Prüfungen wie GVM/VS)

Hengste, deren älteste Nachkommen 7-jährig und älter sind, müssen mindestens in einer Disziplin in der Zuchtwertschätzung über 100 Punkte liegen.

Die o. g. Bedingungen sind vom Hengsthalter nachzuweisen.

Ausnahmen von diesen Regeln kann nur der Rassebeirat beschließen. Dieser beschließt auch, ob ein Hengst, der ein Jahr nicht im Hengstbuch aktiv eingetragen war, wieder ins Hengstbuch I eingetragen werden kann.