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Pferdezuchtverband
Baden-Württemberg e. V.

Am Dolderbach 11
72532 Gomadingen-Marbach
Tel. +49 (0)73 85 - 9 69 02-0
Fax +49 (0)73 85 - 9 69 02-20
E-Mail: poststelle@pzv.bwl.de

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Mo. bis Do.:
8.00 bis 12.00 Uhr und
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Freitag:
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Fohlenregistrierung

Achtung neu: Die Abfohlmeldung erfordert die Angabe Ihrer Registriernummer

2009 zum ersten Mal erhielten die Züchter, für deren Stute dem Verband eine Bedeckungsmeldung von einem Hengsthalter vorliegt, eine Abfohlmeldung. Diese enthält auch 2010 wichtige Hinweise für den Züchter und ist umgehend nach der Geburt des Fohlens, spätestens bei der Registrierung des Fohlens dem Zuchtverband vollständig ausgefüllt vorzulegen.
Die Anmeldung zu einer Fohlenschau muss unabhängig davon mit dem dafür vorgesehenen Formular (Internet u. RJ) gemacht werden.

Die Registriernummer ist Voraussetzung dafür, dass ein Equidenpass ausgestellt werden darf. Das ist eine Bestimmung der Veterinärverwaltung, wo Sie auch ihre Registrienummer bekommen können, sofern Sie noch keine haben. Die Veterinärämter gehören zu den Landratsämtern.

Stutbuchaufnahme:

Das war früher mal ein Termin bei dem Stuten vor der Bedeckung zur Beratung und Beurteilung vorgestellt wurden. Heute werden die meisten Stuten anlässlich der Fohlenregistrierung ins Stutbuch eingetragen, also fast 5 nach 12. Dringend zu empfehlen ist eine Stutbuchaufnahme spätestens nach Absicherung der Trächtigkeit. Dabei werden zur Abstammungssicherung über DNA-Proben entnommen (Haarwurzeln), die sicherstellen, dass ein Fohlen auch nach dem Tod der Mutter registriert und ggf. gekört werden kann. Warum also das Risiko eines „halben Papiers“ eingehen?

Welche Hengste sind für die Reitpferdezucht in Baden-Württemberg zugelassen?
Oder: Freiheit hat ihren Preis
Bei allen genetisch liberalen Reitpferdezuchtverbänden in Deutschland gibt es eine Regelung dafür, wie mit Anpaarungen umgegangen wird, die mit Hengsten vorgenommen wurden, die nicht vorgestellt und nicht eingetragen wurden in das Zuchtbuch des jeweiligen Verbands. Für diese Hengste wird an den Zuchtverband kein Beitrag bezahlt, der Hengsthalter ist in der Regel auch nicht Mitglied des betreffenden Zuchtverbands aber der liberale Zuchtverband will nicht verhindern, dass seine Züchter solche Hengste benützen können.

Manche Zuchtverbände nennen die Regelung "Einzeldeckgenehmigung", der Pferdezuchtverband Baden-Württemberg nennt sie "Beitragsausgleich". Darum handelt es sich nämlich de facto. Der Hengsthalter des nicht beim Pferdezuchtverband eingetragenen Hengstes hat sich die Vorstellung und den Hengstbeitrag gespart und trotzdem Sperma verkaufen können. Dafür soll er dem Züchter in Baden-Württemberg den Aufpreis nachlassen, den dieser beim Zuchtverband zahlen muss. Fragen Sie also beim Hengsthalter bereits zum Zeitpunkt der Bedeckung nach einem Nachlass auf die Decktaxe in Höhe der Beitragsausgleichsgebühr (Betrifft auch Hengste, deren Sperma über Besamungsstationen im Land beworben und vertrieben wird, die aber nicht hier aufgestellt sind!).

Es handelt sich dabei beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg  um 30 Euro für ein Fohlen von einem Topvererber mit Zuchtwertschätzung über 120, um 60 Euro für einen anderen Hengst. Gemessen an den Rahmenkosten der Pferdezucht handelt es sich also um Kleinbeträge, die bei allen anderen Verbänden höher sind und die totale Freiheit bei der Hengstwahl ermöglichen.

Im Zuge der Süddeutschen Zusammenarbeit wird 2010 bei den Hengsten, die im Süddeutschen Hengstverteilungplan mit Schleife gekennzeichnet sind, erstmals auf diese Aufpreise verzichtet!