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Pferdezuchtverband
Baden-Württemberg e. V.

Am Dolderbach 11
72532 Gomadingen-Marbach
Tel. +49 (0)73 85 - 9 69 02-0
Fax +49 (0)73 85 - 9 69 02-20
E-Mail: poststelle@pzv.bwl.de

Geschäftszeiten
Mo. bis Do.:
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag:
8.00 bis 12.00 Uhr

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Auktionsbedingungen
Versteigerungsbedingungen

A. Allgemeines

1. Die Versteigerung der angebotenen Pferde erfolgt nach Maßgabe dieser Auktionsbedingungen. Veranstalter der Auktion ist der Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Am Dolderbach 11, 72532 Gomadingen-Marbach. Der Verband verkauft die im Katalog aufgeführten Pferde im eigenen Namen auf Rechnung der Beschicker (Kommissionsgeschäft). Bei der Auktion handelt es sich um eine öffentliche Versteigerung im Sinne des § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB, bei dem die Pferde als gebrauchte Sachen im Rechtssinne verkauft werden. Die

Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufes (~ 474 ff BGB) finden keine Anwendung. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gomadingen-Marbach Erfüllungsort und maßgeblich für den Gerichtsstand.

2. Die Haftung des Veranstalters wird auf folgende Beschaffenheitsmerkmale beschrankt:

a)     Abstammung gemäß den Angaben im Katalog,

b)     Geschlecht,

c)      Farbe,

d)     Geburtsjahr.

Im Katalog oder im Verlaufe der Auktion abgegebene Erklärungen zu den Anlagen oder der Verwendbarkeit des Pferdes sind nicht Gegenstand der Beschaffenheitsvereinbarung, sondern geben persönliche Eindrucke des Auktionsteams bzw. Veranstalters wieder. Dies gilt entsprechend für Mitteilungen des Auktionstierarztes. Dessen Auskünfte dienen der Information des Kaufinteressenten, bestimmen jedoch nicht die Beschaffenheit des Pferdes. Über die erwähnten Beschaffenheitsmerkmale hinaus erfolgt der Verkauf der Pferde unter Ausschluss jeder Gewährleistung für Sachmangel. Die Verjährungsfrist beträgt im Verhältnis zu Verbrauchern zwölf Monate, im Verhältnis zu Unternehmern drei Monate ab dem Datum des Zuschlages. Von den Haftungsbeschränkungen ausgenommen ist die Haftung des Veranstalters für Personenschäden und solche Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Veranstalter haftet im Übrigen ausschließlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Versteigerung nach diesen Bedingungen. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters wie seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch soweit ihn ein Auswahlverschulden trifft.

 

B. Versteigerung

1. Das Ausbieten der Pferde erfolgt in Euro. Es werden nur Angebote von mindestens 200,00 € angenommen. Der Meistbietende erhält den Zuschlag und ist an sein Gebot gebunden. Stellt sich nach Erteilung des Zuschlages heraus, dass das Höchstgebot mehrmals abgegeben ist, so wird der Zuschlag zurückgenommen und die Versteigerung des Pferdes fortgesetzt.

2. Einwendungen gegen die Gültigkeit des Zuschlages sind unverzüglich beim Veranstalter geltend zu machen. Der Veranstalter entscheidet im Einvernehmen mit dem Auktionator über die Einwendungen. Er ist berechtigt, das Pferd erneut zur Versteigerung zu bringen. Dies gilt auch, wenn die Kaufbestätigung bereits unterzeichnet ist. Unterschreibt der Meistbietende die Kaufbestätigung nicht oder erklärt er, das Pferd nicht abnehmen zu wollen, kann der Veranstalter das Pferd erneut zur Versteigerung bringen. Der Erstbieter haftet dem Veranstalter für einen eventuellen Mindererlös.

3. Die Zuschlagspreise sind Nettopreise. Vom Käufer sind 6 % Kommissionsgebühr  und 7% Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

Der Rechnungsbetrag/Kaufpreis wird wie folgt berechnet:

 

Zuschlagspreis

+ 7% Mehrwertsteuer

+ 6 % Kommissionsgebühr

   + 19 % MwSt. ( aus Kommissionsgebühr)

= Kaufpreis

+ 1 % Versicherungsprämie

= Gesamtkaufpreis/ Rechnungsbetrag

 

4. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer über, das Eigentum jedoch erst mit vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages. Der Rechnungsbetrag ist im Auktionsbüro in bar oder durch Scheck zu zahlen.

Ausländische Käufer, die den Rechnungsbetrag nicht in bar entrichten, haben vor dem Zuschlag eine Sicherheitsleistung zu vereinbaren.

 

C. Auskunft zum Gesundheitszustand

Die zur Versteigerung kommenden Pferde sind vor Anlieferung zur Auktion durch einen Tierarzt klinisch und röntgenologisch untersucht worden. Über das Ergebnis der Untersuchung wurde jeweils ein Protokoll erstellt.

Die Röntgenbilder und die Bewertungen der Befunde sind für den Kaufinteressenten einsehbar. Sie stellen kein Beschaffenheitsmerkmal dar. Der Auktionstierarzt ist nicht Erfüllungsgehilfe des Veranstalters, er erteilt Auskünfte lediglich im lnformationsinteresse des Kaufinteressenten. Der ist berechtigt, einen Tierarzt seines Vertrauens in die tierärztlichen Unterlagen Einsicht nehmen zu lassen.

D. Sonstiges

1. Kein Pferd darf vom Auktionsplatz entfernt werde, bevor die Bezahlung erfolgt ist. Der Abtransport darf erst nach Vorlage einer vom Versteigerungsbüro ausgestellten Bescheinigung erfolgen. Die Pferde werden mit Halfter und Strick übergeben. Die Unterstellung erfolgt ab dem Zuschlag auf Rechnung des Käufers.

2. Im Anschluss an die Reitpferde kommen Junghengste, die zur Körung vorgestellt worden sind, zur Versteigerung. Für diese gelten die Auktionsbedingungen für Reitpferde entsprechend mit der Maßgabe, dass über die unter Abschnitt A aufgeführten Beschaffenheitsmerkmale hinaus der Veranstalter für die Zuchttauglichkeit (Befruchtungsfähigkeit) des Hengstes haftet.

3. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung

tritt eine wirksame, die der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt.

Auktionspferdeversicherung

Alle Reitpferde und Hengste die im Rahmen des Marbacher Wochenendes zur Versteigerung kommen sind eingehend tierärztlich untersucht. Mit dem Zuschlag sind sie automatisch in Höhe des Zuschlagspreises

Max.100.000 Euro

zuzüglich Auktionsgebühren und Mehrwertsteuer bei der Vereinigten Tierversicherung für einen Zeitraum von acht Wochen lebendtierversichert. Der Versicherungsschutz umfasst eine 80% Entschädigung bei Tod und Nottötung sowie dauernder Unbrauchbarkeit infolge von Krankheit oder Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen (AVB TLP 01/2008 der VTV). Der Versicherungsbeitrag beträgt 1% der Versicherungssumme.

 

Eine Weiterversicherung kann auf eigene Kosten im Auktionsbüro oder innerhalb des Zeitraumes von 8 Wochen bei der Vereinigten Tierversicherung beantragt werden. Bei Einhaltung dieser Frist und bei gleichem Versicherungsumfang ist keine erneute tierärztliche Untersuchung notwendig und Wartezeiten entfallen.